Was gilt als Ferienwohnung?
Eine Ferienwohnung ist eine Unterkunft, die zeitlich befristet an Urlaubsgäste vermietet wird. Sie unterscheidet sich von einer normalen Mietwohnung dadurch, dass sie nicht dauerhaft, sondern nur kurzzeitig genutzt wird, typischerweise für Ferien oder einen Kurzurlaub an die Nordsee.
Typische Merkmale einer Ferienunterkunft:
- Vollständig möbliert und ausgestattet für selbstständiges Wohnen (Küche, Bad, Schlafzimmer, Wohnbereich).
- Kurzzeitmiete (meist Tage oder Wochen, nicht Monate/Jahre).
- Gästebetreuung, wie Schlüsselübergabe oder Reinigung, ist meist organisiert.
- Wird häufig über Buchungsportale oder Agenturen angeboten.
Kurz gesagt: Eine Ferienwohnung ist eine temporäre, vollständig ausgestattete Unterkunft für Gäste, die Urlaub machen, ohne in einem Hotel zu übernachten.
Wie funktioniert eine Ferienwohnung?
Die Vermietung erfolgt kurzfristig, meist tage- oder wochenweise. Eigentümer oder Eigentümerinnen stellen die Unterkunft Gästen zur Verfügung, kümmern sich um Anmeldung, Reinigung und Gästebetreuung oder überlassen dies einer Agentur.
Was ist der Unterschied zwischen Ferienwohnung und Ferienhaus?
Sie fragen sich: Wann ist ein Ferienhaus ein Ferienhaus und keine Ferienwohnung? Wir verraten es Ihnen gerne! …
- Ein Ferienhaus ist ein komplettes Gebäude, das Feriengästen allein zur Verfügung steht. Es kann als Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus gestaltet sein.
- Eine Ferienwohnung ist eine abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes, z. B. in einem Mehrfamilienhaus, und wird separat vermietet.
Kurz gesagt: Ferienhaus = eigenes Gebäude, Ferienwohnung = Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes.
Wie lange darf man eine Ferienwohnung selbst nutzen?
Grundsätzlich ist die Eigennutzung einer Ferienwohnung erlaubt, wenn ein Zweitwohnsitz angemeldet ist. In Orten wie Büsum oder St. Peter-Ording muss ab der ersten Übernachtung ein Zweitwohnsitz angemeldet werden. Die Anmeldung obliegt den Eigentümern und Eigentümerinnen der Ferienwohnung. Sobald dies erledigt ist, dürfen diese die Ferienwohnung so lange selbst nutzen, wie sie möchten.
Als Ferienvermietung raten wir Ihnen jedoch, die Wohnung oder das Ferienhaus nicht in den buchungsstarken Reisezeiträumen selbst zu nutzen, um den möglichen Jahresumsatz optimal zu sichern.